Um auf Gefahrenzonen hinzuweisen ist eine gesonderte Warnmarkierung von Nöten. Besonders die Kombination der Farben rot und weiß haben sich für den Hinweis auf drohende Gefahrenbereiche und -situationen durchgesetzt. An gefährlichen Stellen in Baustellenbereichen ist die optische Absicherung durch eine Warnmarkierung vorgeschrieben. Diese Regel für eine Warnmarkierung ist der der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 festgelegt worden. In § 12 der BGV A8 wird bezüglich der Warnmarkierung gesagt , dass Hindernisse und Gefahrstellen durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen erkennbar gemacht werden muss. Eine Empfehlung wann die Warnmarkierung welche Farbkombination tragen sollte gibt die Vorschrift ebenfalls. So wird eine gelb-schwarze Warnmarkierung empfohlen wenn es sich um eine permanente Gefahrenstelle handelt. Eine gelb-schwarze Warnmarkierung soll demnach auf Stellen hinweisen an denen die Gefahr nicht zu unterschätzen ist dass Verletzungen in Folge von Quetschungen Stößen Stürze beziehungsweise Abstürze drohen. Aber auch solche Bereiche an denen schwere Lasten herabfallen und zu schwerwiegenden Verletzungen führen könnten sind zu kennzeichnen.
Die Anbringung der rot-weißen Markierung wird insbesondere für zeitlich begrenzte Gefahrenbereiche empfohlen. So sollten zum Beispiel Krankhaken oder Baugruben mit dieser Warnmarkierung ausgestattet sein um auf die gefährliche Zone hinzuweisen. Des Weiteren wird in der Empfehlung aber auch gesagt dass die Warnmarkierung stets den Ausmaß der Hindernisse oder Gefahrenbereichen entsprechen solle. Wie genau das muss nach eigenem Ermessen in jedem einzelnen Fall direkt entschieden werden dafür gibt es keine konkreten Angaben des Gesetzgebers.
In unserem Shop haben wir eine große Auswahl zu diesem Thema für Sie bereit stehen. Gern beantworten wir auch Ihre Fragen zu der richtigen Absicherung Ihrer Gefahrenbereiche.
Zum vorschriftsmäßigen Kennzeichnen und Sichern im Verkehrsraum abgestellter Container. Vorgeschrieben für innerorts im Verkehrsraum abgestellte Container und Wechselbehälter bis zu 2,5 m Breite bzw. 8 m Länge. Selbstklebende Hochreflexfolie. Pro Behälter ist je ein Satz mit 8 Elementen (je 4 Zuschnitte 141 x 705 mm rechts- und linksweisend) erforderlich. = Lieferumfang
Bis zu 90% von nächtlichen LKW-Unfällen lassen sich durch die Anbringung von Konturmarkierung nach ECE 104 verhindern. (Quelle: Sicherheitsreport 2/2003, TU Darmstadt). Die Konturmarkierung ist hochreflektierend (Typ III), äußerst langlebig und mit einem speziell abgestimmten Kleber ausgestattet. Verfügbar in den Farben gelb oder weiß. Auf 55 mm breiten Rollen mit je 12,5 m Länge. Zwei Ausführungen - je nach Aufbauart (Planen- oder Festaufbauten). Erfahren Sie mehr
Bis zu 90% von nächtlichen LKW-Unfällen lassen sich durch die Anbringung von Konturmarkierung nach ECE 104 verhindern. (Quelle: Sicherheitsreport 2/2003, TU Darmstadt). Die Konturmarkierung ist hochreflektierend (Typ III), äußerst langlebig und mit einem speziell abgestimmten Kleber ausgestattet. Verfügbar in den Farben gelb oder weiß. Auf 55 mm breiten Rollen mit je 12,5 m Länge. Zwei Ausführungen - je nach Aufbauart (Planen- oder Festaufbauten). Erfahren Sie mehr
Preisgünstiges selbstklebendes Markierungsband für schnelles Markieren. In Rollen 60 mm/66 m. Rot/weiß oder gelb/schwarz. Gute Warnwirkung am Tage. Praxistip: Gemäß §12 BGV A8 (VBG 125) werden ständige Hindernisse oder Gefahrenstellen gelb/schwarz und zeitlich begrenzte Hindernisse oder Gefahrenstellen rot/weiß gekennzeichnet Erfahren Sie mehr
Hochwertiges und langlebiges selbstklebendes Markierungsband für dauerhaftes Markieren. Sehr gute Warnwirkung bei allen Lichtverhältnissen. In Anwendungspaketen (= je 1 Rolle rechts- und linksweisend; je 50 mm/25 m) Erfahren Sie mehr